Rechtsprechung
   BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55724
BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B (https://dejure.org/2017,55724)
BSG, Entscheidung vom 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B (https://dejure.org/2017,55724)
BSG, Entscheidung vom 16. November 2017 - B 13 R 59/17 B (https://dejure.org/2017,55724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verrechnung mit SGB-II-Leistungen; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verrechnung mit SGB-II -Leistungen; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage

  • rechtsportal.de

    SGB II § 40a ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung greift daher nur ein, wenn eine gesetzliche Regelung dazu geeignet war, Vertrauen auf ihren Fortbestand in vergangenen Zeiträumen zu erwecken (BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvL 11/06 - BVerfGE 126, 369, 393 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9 RdNr 75 mwN).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Dass eine solche Rechtsauffassung, wonach in Fällen wie dem der Klägerin nach §§ 102 ff SGB X keinerlei Erstattungsanspruch bestehe, jedenfalls bis zu den Entscheidungen des Senats vom 31.10.2012 zu besonderen Fallkonstellationen (B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5 und B 13 R 11/11 R - SozR 4-1300 § 106 Nr. 1) und den Reaktionen darauf überhaupt vertreten wurde, hat die Klägerin nicht dargelegt.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Dass eine solche Rechtsauffassung, wonach in Fällen wie dem der Klägerin nach §§ 102 ff SGB X keinerlei Erstattungsanspruch bestehe, jedenfalls bis zu den Entscheidungen des Senats vom 31.10.2012 zu besonderen Fallkonstellationen (B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5 und B 13 R 11/11 R - SozR 4-1300 § 106 Nr. 1) und den Reaktionen darauf überhaupt vertreten wurde, hat die Klägerin nicht dargelegt.
  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 20.07.2010 - B 1 KR 10/10 B

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss von Viagra bei erektiler Dysfunktion

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe der jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargelegt werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 12.7.2013 - B 1 KR 123/12 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.7.2010 - B 1 KR 10/10 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 12.07.2013 - B 1 KR 123/12 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung auf Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe der jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargelegt werden (stRspr, zB BSG Beschluss vom 12.7.2013 - B 1 KR 123/12 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 20.7.2010 - B 1 KR 10/10 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B

    Krankengeld

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 5.9.2017 - B 3 KR 23/17 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 05.09.2017 - B 5 R 121/17 B

    Rentenversicherung; Grundsatzrüge; Darstellung des Sachverhalts; Behaupteter

    Auszug aus BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B
    Soweit die Beschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer Verletzung von Normen des GG ableitet, darf sie sich dabei nicht auf die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu den (konkret) gerügten Verfassungsnormen bzw -prinzipien in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 5.9.2017 - B 5 R 121/17 B - Juris RdNr 10 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2018 - L 1/12 R 209/16
    Ein Auszahlungsanspruch bestand daher nicht mehr; auch nicht gemäß § 40 Abs. 4 SGB II in der Fassung vom 13.05.2011, da dieser nur im Erstattungsverhältnis zwischen dem JobCenter und dem Hilfebedürftigen anwendbar ist (vgl. auch Beschluss des BSG vom 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B, inbes. Rz 10; Aubel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40, Rz. 142.1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht